


Der TC Arnschwang e. V. will die ihm anvertrauten Jugendlichen durch sportliche und überfachliche Jugendarbeit zu vielseitig interessierten und sozial gesinnten Staats- und Gemeindebürgern heranbilden helfen. Dies geschieht durch die Jugendordnung und die Satzung des Vereins.
Der TC Arnschwang e. V. erkennt die Jugendordnung des BLSV und der entsprechenden Fachverbände an.
Zur Vereinsjugend des TC Arnschwang e. V. gehören alle Mitglieder bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr, sowie alle gewählten und berufenen Jugendmitarbeiter.
Der Hauptausschuss stellt der Jugendabteilung zur Durchführung von Jugendveranstaltungen im überfachlichen Bereich jährlich Mittel zur Verfügung. Diese Mittel waltet und verfügt ausschließlich der Jugendausschuss. Der Hauptjugendleiter allein und ausschließlich kann Verpflichtungen bis zu 200 DM eingehen. Höhere Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung des Jugendausschusses.
Änderungen können nur durch den Hauptausschuss durchgeführt werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten. Über Zweifelsfälle bei der Auslegung und Anwendung dieser Jugendordnung entscheidet der Jugendausschuss.
Diese Jugendordnung tritt am 02.04.1995 in Kraft.
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